03.05.2012

Impressumspflicht nun auch bei Facebook!

Dass eine Website über ein ausführliches Impressum verfügen muss, ist den meisten Websitebetreibern bekannt – spätestens nach der ersten Abmahnung bei dem Nichtvorhandensein eines (vollständigen) Impressums. Laut einem aktuellen Urteil müssen ab sofort auch alle nicht privaten Seiten auf Facebook über ein ausführliches Impressum verfügen. 4market geht hier als Werbeagentur natürlich mit gutem Beispiel voraus und hat sowohl die eigene Facebook-Seite als auch die der eigenen Onlineshops mit einem entsprechendem Impressum ausgestattet.